Dienstleistung

Versicherungsprüfung im Rahmen eines Due Diligence – Verfahrenablaufs

Zur umfassenden Überprüfung, Analyse und Bewertung von Unternehmen(-steilen) als Kaufgegenstand gehört auch 

  • die rechtlich und wirtschaftlich fundierte Überprüfung des Versicherungsschutzes des Kaufgegenstandes
  • die Prüfung der  „Schadenhistorie“ des Kaufgegenstandes
  • die rechtliche Begleitung einer versicherungstechnischen Integration des Kaufgegenstandes in dem Unternehmen des Käufers bzw. seinem Versicherungsprogramm / seiner Risikophilosophie
  • die zutreffende Regelung, ob Risiken der Vergangenheit übernommen oder beim Verkäufer belassen werden und
  • wie die Entscheidung versicherungstechnisch abgesichert werden soll und kann

Versicherungstechnik

Vertrags- und Bedingungsgestaltung

Mandatierung durch ausländische Versicherer zur lokal-rechtlichen Angleichung von Versicherungsbedingungen

Mandatierung im Rahmen der qualifizierten Vertragsgestaltung von komplexen Versicherungsverträgen für Unternehmen, z.B.

  • Organhaftung (Financial Lines)
  • Produkthaftung
  • Umwelthaftung (UmwelthaftungsRL der EU)
  • Kreditversicherung
  • etc.

Überprüfung von vorhandenen und vor dem Abschluß stehenden Versicherungsverträgen

Bestimmung von Ausschreibungsparametern zusammen mit dem Mandanten

Einbindung von versicherungstechnischen Parametern im Falle der Erstellung von Risiko-Management-Handbüchern (soweit Teil des anwaltlichen Leistungsangebotes)

Haftungs- und Gewährleistungsrecht

Problem: Die entsprechenden Vertragsgestaltungen beachten häufig im Zusammenhang mit Haftungs- und Gewährleistungs-verlagerungen nicht das versicherungstechnisch Machbare. 

Entweder Vereinbarungen gehen am Versicherungsschutz vorbei oder sehen gar eine Regelung „zu Lasten eines Dritten“ vor.&nb

Bei entsprechenden Vertragsgestaltungen sollte frühzeitig der  aktuelle Versicherungsschutz geprüft und ggfs erweitert werden,  um keine Lücken beim Mandanten entstehen zu lassen.

Beispiele:

  • Garantiezusagen
  • Haftungsfreistellungen
  • Verlängerung von Gewährleistungsfristen
  • Auslandsbezug 

Geschäftsbedingungen

Berücksichtigung von versicherungstechnischen Vorgaben, z.B. 

  • ausreichende Deckungssumme und ausreichender Deckungsschutz  der vorzuhaltenden Produkthaftpflichtversicherung /  Rückrufkostenversicherung 
  • Haftungsverlagerung im Transportrecht und Absicherung
  • Fristverkürzung und –verlängerung - verschuldenslose Haftung
  • etc.

Die Prüfung würde sowohl die Geschäftsbedingungen des Mandanten als auch seines Vertragspartners betreffen können, stets im Auftrage des Mandanten.

Schadenregulierung

Schadenregulierung mit »Fingerspitzengefühl«:  Produkthaftungsfälle, Rückrufaktionen, Umweltschäden etc. sind nicht allein durch die rechtlich vorgesehene »billige Entschädigung mit Geld« aus der Welt zu schaffen. Das hat eine Schadenregulierung zu berücksichtigen durch sorgfältige Einschätzung 

  • ihrer Auswirkungen auf die Kundenbeziehung
  • ihren Marketing-Effekt (Rückruffälle)
  • Ihres Effektes auf das Ansehen des Unternehmens als Schadenverursacher (Umweltschäden)
  • Der künftigen »Versicherbarkeit« des Unternehmens, u.a. zu wirtschaftlich sinnvollen Konditionen

Eine entsprechend ausgerichtete Rechtsberatung muß diese interdisziplinären Einflüsse prospektiv berücksichtigen.

Sonderthemen

Beispiele:

  • Rechtliche Begleitung von Zertifizierungen 
  • Haftungspotential und –verlagerung in Zuliefer- und Abnehmerverträgen 
  • Haftungsfragen bei Auslandsbezug 
  • Haftpflichtansprüche: Ihr Umfang, Ihre Vermeidung / Ihre  Minimierung, Ihre Durchsetzung