Versicherungsprüfung im Rahmen eines Due Diligence – Verfahrenablaufs
Zur umfassenden Überprüfung, Analyse und Bewertung von Unternehmen(-steilen) als Kaufgegenstand gehört auch
- die rechtlich und wirtschaftlich fundierte Überprüfung des Versicherungsschutzes des Kaufgegenstandes
- die Prüfung der „Schadenhistorie“ des Kaufgegenstandes
- die rechtliche Begleitung einer versicherungstechnischen Integration des Kaufgegenstandes in dem Unternehmen des Käufers bzw. seinem Versicherungsprogramm / seiner Risikophilosophie
- die zutreffende Regelung, ob Risiken der Vergangenheit übernommen oder beim Verkäufer belassen werden und
- wie die Entscheidung versicherungstechnisch abgesichert werden soll und kann
Versicherungstechnik
Vertrags- und Bedingungsgestaltung
Mandatierung durch ausländische Versicherer zur lokal-rechtlichen Angleichung von Versicherungsbedingungen
Mandatierung im Rahmen der qualifizierten Vertragsgestaltung von komplexen Versicherungsverträgen für Unternehmen, z.B.
- Organhaftung (Financial Lines)
- Produkthaftung
- Umwelthaftung (UmwelthaftungsRL der EU)
- Kreditversicherung
- etc.
Überprüfung von vorhandenen und vor dem Abschluß stehenden Versicherungsverträgen
Bestimmung von Ausschreibungsparametern zusammen mit dem Mandanten
Einbindung von versicherungstechnischen Parametern im Falle der Erstellung von Risiko-Management-Handbüchern (soweit Teil des anwaltlichen Leistungsangebotes)
Haftungs- und Gewährleistungsrecht
Problem: Die entsprechenden Vertragsgestaltungen beachten häufig im Zusammenhang mit Haftungs- und Gewährleistungs-verlagerungen nicht das versicherungstechnisch Machbare.
Entweder Vereinbarungen gehen am Versicherungsschutz vorbei oder sehen gar eine Regelung „zu Lasten eines Dritten“ vor.&nb
Bei entsprechenden Vertragsgestaltungen sollte frühzeitig der aktuelle Versicherungsschutz geprüft und ggfs erweitert werden, um keine Lücken beim Mandanten entstehen zu lassen.
Beispiele:
- Garantiezusagen
- Haftungsfreistellungen
- Verlängerung von Gewährleistungsfristen
- Auslandsbezug
Geschäftsbedingungen
Berücksichtigung von versicherungstechnischen Vorgaben, z.B.
- ausreichende Deckungssumme und ausreichender Deckungsschutz der vorzuhaltenden Produkthaftpflichtversicherung / Rückrufkostenversicherung
- Haftungsverlagerung im Transportrecht und Absicherung
- Fristverkürzung und –verlängerung- verschuldenslose Haftung
- etc.
Die Prüfung würde sowohl die Geschäftsbedingungen des Mandanten als auch seines Vertragspartners betreffen können, stets im Auftrage des Mandanten.
Schadenregulierung
Schadenregulierung mit »Fingerspitzengefühl«: Produkthaftungsfälle, Rückrufaktionen, Umweltschäden etc. sind nicht allein durch die rechtlich vorgesehene »billige Entschädigung mit Geld« aus der Welt zu schaffen. Das hat eine Schadenregulierung zu berücksichtigen durch sorgfältige Einschätzung
- ihrer Auswirkungen auf die Kundenbeziehung
- ihren Marketing-Effekt (Rückruffälle)
- Ihres Effektes auf das Ansehen des Unternehmens als Schadenverursacher (Umweltschäden)
- Der künftigen »Versicherbarkeit« des Unternehmens, u.a. zu wirtschaftlich sinnvollen Konditionen
Eine entsprechend ausgerichtete Rechtsberatung muß diese interdisziplinären Einflüsse prospektiv berücksichtigen.
Sonderthemen
Beispiele:
- Rechtliche Begleitung von Zertifizierungen
- Haftungspotential und –verlagerung in Zuliefer- und Abnehmerverträgen
- Haftungsfragen bei Auslandsbezug
- Haftpflichtansprüche: Ihr Umfang, Ihre Vermeidung / Ihre Minimierung, Ihre Durchsetzung